Aktuelles zum Unterricht am AKBK in Zeiten von Corona

04.05.2020 - Allgemein

Wichtige Informationen, gültig ab 04.05.2020 (Stand 08.05.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,
Sehr geehrte Ausbilder und Ausbilderinnen,
Sehr geehrte Eltern,

 
in der ersten Maiwoche wird der Schulbetrieb weiter hochgefahren! Folgende Klassen haben verpflichtenden Präsenzunterricht ab dem 04. Mai 2020:

Duale Ausbildung ab 04.05.2020:

  • ab Mo., 04.05.2020: Anlagenmechaniker/innen SHK Oberstufen AM-O1 und AM-O2.
  • ab Do., 07.05.2020: KFZ-Mechatroniker/innen Oberstufe KFZ-O1, KFZ-O2 und KFZ-O3.
  • ab Di., 12.05.2020: Fachinformatiker/in Systemintegration (Anwendungsentwicklung, Informations- u. Telekommunikationssystem – Elektroniker) IT-M1

Ausbildungsvorbereitung ab 04.05.2020:

  • AV-3, AV-- 4 und AV-5
  • IFK
  • PK-1 und PK-4

Berufsfachschule Hauptschulabschluss und Fachoberschulreife ab 04.05.2020:

  • Berufsfachschule Typ1: BFS-1 und BFS-2
  • Berufsfachschule Elektrotechnik BFE-1
  • Berufsfachschule Holztechnik BFM-1
  • Berufsfachschule Metalltechnik BFM-1

Wiederaufnahme des Unterrichts in den anderen Bildungsgängen und Jahrgängen
Es ist geplant, das Unterrichtsangebot weiter auszuweiten, vorbehaltlich der Änderungen durch das Ministerium für Schule und Bildung!

Duale Ausbildung ab 19.05.2020:

  • ab Di., 19.05.2020: KFZ-Mechatroniker/innen Mittelstufe KFZ-M1, KFZ-M2 und KFZ-M3.
  • ab Di., 19.05.2020: Dachdecker Mittelstufe DD-M1
  • ggf. ab Di. 19.05.2020. Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik Oberstufen ELH-O1 und ELH-O2
  • ab Mi., 20.05.2020: Tischler/innen Mittelstufe TI-M1

Ausbildungsvorbereitung frühestens ab 18.05.2020:

  • AV-1 und AV- 2
  • PK-2 und PK-3

Sollten wir die Ressourcen (Räume, Lehrpersonal) unter Wahrung der Hygienevorschriften haben, können ggf. die 12er Klassen der weiteren Bildungsgänge beschult werden. Allerdings gehen wir davon aus, dass bis zum Ende des Schuljahrs kein Unterricht nach den originären Stundenplänen möglich sein wird.

Hinweise und Verhaltensregeln in ÖPNV
Sie finden im Link die zu beachtenden Verhaltensregeln in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Parkplatz
Der Schülerparkplatz ist aufgrund Bauarbeiten in der Ina-Seidel-Str. aktuell schwerer zugänglich, ebenso wie das Drehen und Wenden. Da die Tiefgarage für die Lehrer wieder benutzbar ist, bitten wir die Schülerschaft bevorzugt den hinteren Parkplatz am TV-Studio zu verwenden.

Kiosk
Der Kiosk bleibt bis auf weiteres geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich daher für den Unterrichtstag eigenständig versorgen.

Sicherung der Schullaufbahnen
Nähere Informationen zu der Sicherung der Laufbahnen (Grundsätze u.a. zur Leistungsbewertung, zur zu Anerkennung des 2. Schulhalbjahres,  evtl. Praktikum, etc.) in den Bildungsgängen erhalten Sie unmittelbar bei den Klassenleitungen.

Vorgaben für den erweiterter Hygieneschutz am AKBK (gültig ab 23.4.2020) zum Download!

Informationen ab 21.04.2020
ab Donnerstag, den 23.04.2020 wird der Schulbetrieb wieder aufgenommen. Dazu möchten wir Sie gerne informieren.

Unterrichtsverpflichtungen
Folgende Klassen haben verpflichtenden Präsenzunterricht ab dem 23.4.2020:

Duale Ausbildung:

  • Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik: Mittelstufen ELH-M1 und ELH-M2
  • Dachdecker: DD-O1: 29.04., 06.05., 13.05.
  • Tischler: TI-O1: 24.04.

Berufsfachschule FHR: (GTA-FHR Do. 23.4. und Fr. 24.4., ITA-FHR Do. 23.4. und Fr. 24.4.)
Fachschule für Gebäudesystemtechnik
: GST-A1: Do., 23.04. und Sa. 25.05.
Ausbildungsvorbereitung
: AV: 28.04., 29.04.

Hier finden Sie die Präsenzliste zum Dowload!

Folgende Klassen haben bei bestehender Klausurpflicht freiwilligen Präsenzunterricht ab dem 23.4.2020: Berufliches Gymnasium (GTA-AHR ab Do. 23.4. bis Do. 07.05., ITA-AHR ab Do. 23.4. bis Do. 07.05)

Wiederaufnahme des Unterrichts in den anderen Bildungsgängen und Jahrgängen
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler wird der verpflichtende Unterricht auch nach den Osterferien unverändert online fortgesetzt. Diese Regelung gilt definitiv bis zum 4. Mai.  Danach ist geplant, das Unterrichtsangebot schrittweise auf weitere Bildungs- und Jahrgänge auszuweiten. Allerdings gehen wir davon aus, dass bis zum Ende des Schuljahrs kein Unterricht nach den originären Stundenplänen möglich sein wird.

Klassengröße, Mindestabstand und hygienische Maßnahmen
Alle Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte sind aufgefordert, Mindestabstand von 1,5 m und die Regeln der Handhygiene und allen weiteren Handlungsempfehlungen zum Infektionsschutz strengstens zu beachten. Die Schülerschaft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte werden entsprechend zu Beginn des Unterrichts darüber in Kenntnis gesetzt.

Teilnehmer mit Symptomen und Vorerkrankungen
Wer unter Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten! Bei jeglicher Symptomatik gilt die unverzügliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.
Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen (Attestpflicht bei Prüfungen) ausgeschlossen. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme des Schulministeriums NRW.
Unterrichtsteilnahme von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern oder Angehörigen mit erhöhtem Risiko
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen s.u.  haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. In diesem Fall:

  • Eltern benachrichtigen sofort die Schule
  • Sie teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind möglich ist.
  • Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
  • In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen.

Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG NRW) zu versehen. Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern - oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst – aufgehoben werden.

Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die coronarelevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken.

Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung aufmerksam zu machen.

Weitere hygienische Maßnahme
Wir empfehlen nach Möglichkeit für alle das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (ggfs. Stoffmaske)
. Das gilt sowohl für das Lehr- und Betreuungspersonal als auch für die Schülerinnen und Schüler. Nur zum Essen sollten diese abgenommen werden. Falls dies nicht möglich ist, sind die Abstands- und Hygieneregeln ausnahmslos und umso intensiver einzuhalten.? Hier finden Sie noch einmal die: Vorgaben für den erweiterter Hygieneschutz am AKBK (gültig ab 23.4.2020)!

Leistungsbewertung und Versetzung
Zu diesem Punkt gibt es eindeutige Auskunft von der Ministerin: „… dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.“
Wir weisen darauf hin, dass die in diesem Schuljahr erworbenen Kenntnisse – sei es im Präsenzunterricht, sei es im Distanzlernen –  die Grundlage der Weiterarbeit im kommenden Schuljahr bilden. Ein „Nachholen“ der Unterrichtszeit ist nicht vorgesehen.
Es wird in diesem Schuljahr in „Nicht-Abschlussklassen“ kein Sitzenbleiben geben. Es ist uns aber wichtig, die Entwicklung der Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Wir bitten deshalb, Ausbilder sowie Eltern, Schülerinnen und Schüler bei Bedarf aktiv das Beratungsgespräch mit den Klassenleitungen zu suchen bzw. dementsprechende Angebote anzunehmen.

Für einen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht und den weiteren Schulbetrieb alles Gute und allem vorangestellt Gesundheit wünscht
Ihre Schulleitung

Carsten Cleve und Michael Helleberg

Für alle Schülerinnen und Schüler stehen im Bedarfsfall unsere Schulsozialarbeiterin Frau Giesen und die Beratungslehrerin Frau Pietsch sowie der Beratungslehrer Herr Jung als Ansprechperson zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme sollte per Mail oder telefonisch erfolgen.

Daniela Giesen: daniela.giesen@akbk-horrem.de oder 0176-84003779
Ursula Pietsch: ursula.pietsch@akbk-horrem.de oder 02273-909128
Dieter Jung: dieter.jung@akbk-horrem.de oder 02273-909141

Neue Prüfungstermine für das ABITUR am AKBK!!!